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 Posted by at 09:25  Allgemein
Mrz 082021
 

Es geht langsam wieder los …

Der Senat hat die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde im Sport weitestgehend 1:1 übernommen.

Die Ausübung von Sport im Freien ist allein, zu zweit oder mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts (max. 5 Personen) möglich. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres können in Gruppen von bis zu 20 Personen in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien Sport treiben. Umkleideräume und Duschen auf und in Sportanlagen bleiben weiterhin geschlossen. Die Öffnung und Nutzung von Toiletten ist unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorgaben zulässig.

Das Abstandsgebot nach §3 Absatz 2 Satz 1 findet keine Anwendung. Das heißt, Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres können in Gruppen von bis zu 20 Personen ohne Abstand im Freien trainieren! Die bekannten Hygienevorgaben sind einzuhalten und eine Kontaktnachverfolgung für die Gruppen ist sicherzustellen.

Der gestrige Beschluss sieht weitere Öffnungszenarien vor, die an die Entwicklung der Inzidenz gekoppelt werden sollen. Diese Schritte können abhängig vom Infektionsgeschehen erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

Quelle: www.hamburger-sportbund.de

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